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   BVerwG, 03.07.1986 - 5 B 5.86   

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https://dejure.org/1986,2151
BVerwG, 03.07.1986 - 5 B 5.86 (https://dejure.org/1986,2151)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1986 - 5 B 5.86 (https://dejure.org/1986,2151)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 5 B 5.86 (https://dejure.org/1986,2151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Überleitungsanzeige - Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 915
  • NVwZ 1987, 414 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 1204 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.07.1979 - 5 C 35.78

    Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 5 B 5.86
    Daß der Hilfeempfänger nach einer schon vorliegenden zivilgerichtlichen Entscheidung gegen den Kläger keinen Anspruch auf Unterhalt gehabt hätte (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 12. Juli 1979 <BVerwGE 58, 209 [BVerwG 12.07.1979 - 5 C 35/78]), hat das Oberverwaltungsgericht nicht festgestellt; Auch der Kläger behauptet dies nicht.
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 5 B 5.86
    Aus dem vom Kläger hierzu angeführten Urteil (nicht Beschluß) des Senats vom 17. August 1978 (BVerwGE 56, 220) läßt sich diese Rechtsfrage nicht herleiten; denn diese Entscheidung ist zum im Halbsatz 2 des § 91 Abs. 3 Satz 1 BSHG geregelten Fall gesetzlich konkretisierter Härte besonders zur Bestimmung der Grenzen ergangen, die bestehen, wenn der Unterhaltsverpflichtete entgegen dem dort normierten "Soll" gleichwohl in Anspruch genommen werden darf.
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 5 B 5.86
    In Überleitungsfällen dieser Art steht daher nicht zu befürchten, daß das Risiko unrechtmäßiger Gewährung der Sozialhilfe auf den Unterhaltsverpflichteten abgewälzt werden könnte (vgl. dazu schon das Urteil des Senats vom 17. Mai 1973 <BVerwGE 42, 198 [203]>); denn stellt das Zivilgericht im nach Überleitung des Unterhaltsanspruchs vom Träger der Sozialhilfe angestrengten Rechtsstreit fest, daß der Unterhaltsverpflichtete zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist (war), dann wäre er hierzu in gleicher Weise verurteilt worden, hätte der Unterhaltsberechtigte nicht Sozialhilfe in Gestalt der Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch genommen, sondern selbst den Unterhaltsanspruch vor dem Zivilgericht geltend gemacht.
  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 2.75

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige - Sozialhilfe - Schriftliche Mitteilung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 5 B 5.86
    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1975 (BVerwGE 50, 64 ) in einem allgemeineren Sinne ausgeführt, daß die Rechtsfrage, ob die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige, mittels deren der Träger der Sozialhilfe den Übergang eines Anspruchs des Empfängers von Sozialhilfe auf sich bewirkt, die Rechtmäßigkeit der Sozialhilfegewährung voraussetzt, letztlich nicht allgemeingültig und einheitlich entschieden werden kann.
  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 9.77

    Unterhaltsansprüche - Rechtmäßige Überleitung - Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 5 B 5.86
    Diese Rechtsgedanken hat der Senat im Bereich des Ausbildungsförderungsrechts bestätigt (Urteil vom 27. Oktober 1977 <BVerwGE 55, 23 [25 ff.]>; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 98.79 NJW 1983, 130>).
  • BVerwG, 17.12.1981 - 5 C 98.79

    Ausbildungsförderung - Überleitung - Förderungshöchstdauer

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1986 - 5 B 5.86
    Diese Rechtsgedanken hat der Senat im Bereich des Ausbildungsförderungsrechts bestätigt (Urteil vom 27. Oktober 1977 <BVerwGE 55, 23 [25 ff.]>; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 98.79 NJW 1983, 130>).
  • OLG Braunschweig, 11.09.1995 - 2 W 118/95

    Anforderungen an die wirksame Überleitung eines Wohnungsrechtes; Wohnungsrecht

    Damit steht nämlich nur fest, daß die Überleitung an sich rechtmäßig war, also den zu wahrenden Förmlichkeiten und den sozialhilferechtlichen Grundsätzen Rechnung getragen worden ist (Jehle Schmitt a.a.O. Rn. 19; vgl. BVerwG NJW 1987, 915).
  • OLG Nürnberg, 05.03.1992 - 8 U 2784/91

    Unterlassung der Mitteilung einer Streitverkündung an einen

    a) Allerdings wird in der Rechtsprechung überwiegend angenommen, daß die Obliegenheitsverletzung schon deswegen ursächlich für die Versicherungsleistung sei, weil der Versicherer wegen der unterbliebenen Mitteilung keinen Einfluß auf die Entstehung der Kosten habe nehmen können (vgl. OLG München ZfS 1986, 212; LG Aachen ZfS 1984, 49; AG Hamburg ZfS 1986, 339; wohl auch OLG Hamm VersR 1980, 671).
  • BVerwG, 19.10.1990 - 5 B 103.90

    Bindungswirkung einer rechtskräftig abgeschlossenen Anfechtungsklage im

    Abgesehen davon, daß der Kläger die Rechtserheblichkeit beider Fragestellungen nicht näher dargelegt hat (vgl. § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO), sind die Rechtsnatur eines vom Kläger so bezeichneten Forderungsübergangs gemäß §§ 90, 91 BSHG und dessen rechtliche Bedeutung durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinlänglich geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 34, 219; 42, 198 [BVerwG 17.05.1973 - V C 107/72]; 49, 311 ; 56, 300 ; Beschluß vom 3. Juli 1986 - BVerwG 5 B 5.86 - ), und bedarf die Frage, ob das Unterlassen einer Anhörung des Unterhaltsberechtigten vor Überleitung seiner Unterhaltsansprüche den Unterhaltsverpflichteten in eigenen Rechten verletzen kann, keiner revisionsgerichtlichen Klärung, weil sie offensichtlich und ohne weiteres zu verneinen ist.
  • BVerwG, 07.09.1990 - 5 B 83.90

    Rechtswidrigkeit einer Sozialhilfeleistung - Notwendigkeit einer stationären

    Denn die von der Klägerin als grundsätzlich aufgeworfene Rechtsfrage, ob die Rechtswidrigkeit der Sozialhilfegewährung die Rechtswidrigkeit der Überleitung bewirkt und ob sie damit Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Prüfung ist, ist für die von der Klägerin dargelegten Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Sozialhilfegewährung nach der von den Vorinstanzen bereits angeführten Entscheidung des Senats (Beschluß vom 3. Juli 1986 - BVerwG 5 B 5.86 - <NJW 1987, 915 = BayVBl. 1987, 54>) nicht klärungsbedürftig.
  • BVerwG, 22.04.1988 - 5 B 147.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Überleitung eines

    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, in welchem Fall die erwähnte Negativ-Evidenz in Betracht gezogen werden kann (s. das Urteil vom 12. Juli 1979 <BVerwGE 58, 209 [BVerwG 12.07.1979 - 5 C 35/78]> und den Beschluß vom 3. Juli 1986 - BVerwG 5 B 5.86 -).
  • VG Düsseldorf, 06.05.2005 - 18 K 2275/04

    Sonderpädagogischer Förderbedarf wegen einer Hörschädigung ; Kostenübernahme der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1986 - 5 B 5.86 - Münder in LPK-BSHG, 6. Auflage, § 90, Rdnr. 16 m.w.N.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1989 - 17 B 7/88

    Feststellung der Wirksamkeit der Wahl des Personalrats im einstweiligen

    Eine Feststellung, ob der Beamte ... wählbar war, kann im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung nicht getroffen werden, weil die einstweilige Verfügung nur in einer vollstreckbaren Regelung bestehen kann, schon ihrem Wesen nach nur eine vorläufige Regelung ist, eine Rechtsfeststellung ihrem Wesen nach aber nicht lediglich vorläufig denkbar ist (OVG Bremen, Beschl. v. 14.11.1985, ZBR 1986, 23; BayVGH, Beschl. v. 19.10.1983, PersV 1985, 335 und v. 06.03.1986, BayVBl. 1987, 54).
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